Dein Weg zum Führerschein der Kategorie B
1. Nothelferkurs
Deine Fahrausbildung beginnt mit dem obligatorischen Nothelferkurs. Du kannst diesen Kurs entweder bei uns oder bei einem anderen anerkannten Anbieter absolvieren. Nach Abschluss des Nothelferkurses erhältst du den Nothilfeausweis, der sechs Jahre gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraums solltest du die Theorieprüfung ablegen, um den Lernfahrausweis zu erhalten.
> Direkt zur Anmeldung
2. Anmeldung und Theorieprüfung
Dein nächster Schritt ist es, dich für die Theorieprüfung anzumelden. Dafür benötigst du den Nothelferkurs, ein ausgefülltes Antragsformular, einen Sehtest und ein Passfoto. Bei der Prüfung für die Kategorie B werden dir 50 Multiple-Choice-Fragen gestellt, die du innerhalb von 45 Minuten beantworten musst. Du darfst dabei maximal 15 Fehlerpunkte machen.
> Antragsformular Kanton Zürich
3. Fahrunterricht und Verkehrskunde
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis, der 24 Monate lang gültig ist. In dieser Zeit kannst du den Verkehrskundeunterricht (VKU) abschliessen und mit den Fahrstunden beginnen. Ausserdem kannst du nun selbst mit einer Begleitperson und dem blauen "L" Auto fahren. Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.
> Fahrstunden
4. Praktische Fahrprüfung
In der Regel meldet dich deine Fahrlehrperson für die praktische Fahrprüfung an, sobald du bereit bist. Die Fahrprüfung dauert insgesamt 60 Minuten, wobei 45 Minuten reine Fahrzeit sind. Bestehst du die Prüfung, erhältst du sofort den provisorischen Führerausweis (auf Probe) für ein Jahr. Innerhalb dieses Jahres musst du einen WAB-Weiterbildungskurs absolvieren. Nach Abschluss dieses Kurses erhältst du den definitiven Führerausweis.
> Fahrstunden
5. WAB Kurs
Nun musst du innerhalb der ersten 12 Monate den WAB-Kurs absolvieren. Du hast insgesamt 3 Jahre Zeit, um den Kurs zu machen, darfst aber nicht Auto fahren, wenn du ihn nicht innerhalb der ersten 12 Monate absolvierst. Andernfalls droht bei einer Verkehrskontrolle eine Busse von bis zu 300 CHF. Wenn du die 3-Jahres-Frist verpasst, hast du drei Monate Zeit, um den Kurs nachzuholen, musst dafür jedoch eine Bewilligung beantragen.
> WAB-KursanmeldungUmtausch eines ausländischen Führerausweises
1. Gesuch und Sehtest
Dein Umtausch beginnt mit dem Gesuch. Dafür benötigst du das ausgefüllte Gesuch, einen Sehtest und ein Passfoto.
> Gesuch Kanton Zürich
2. Gesuch einreichen
Als nächstes müssen Sie das Gesuch einreichen. Dazu müssen Sie Ihre Identität persönlich vor Ort im Strassenverkehrsamt oder bei Ihrer Wohngemeinde bestätigen. Bringen Sie Ihren Reisepass oder Ihren Ausländerausweis zusammen mit Ihrem ausländischen Führerausweis im Original mit.
> Fahrstunden buchen
3. Kontrollfahrt
Die Kontrollfahrt ähnelt einer Fahrprüfung. Sie dient dazu, zu zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können. Sie haben nur eine Gelegenheit, die Kontrollfahrt zu bestehen. Wenn Sie erfolgreich sind, erhalten Sie einen Schweizer Führerausweis. Falls Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen, dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren und müssen den Schweizer Führerausweis von Grund auf neu erwerben.
Unsere Kontaktdaten
Adresse
Kantar Fahrschule Kantarevic
Auenring 27
8303 Bassersdorf
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